Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Hausmesse 2020 für den nicht-kaufmännischen Verkehr

 

§1 Angebot und Vertragsabschluss: Die vom Kunden unterzeichnete Bestellung ist ein verbindliches Angebot und für diesen 3 Wochen bindend. Eine Ablehnung ohne Angabe von Gründen bleibt dem Vertragspartner vorbehalten. Alle unsere Angebote, Verkäufe, Lieferungen, Leistungen und sonstigen Rechtsgeschäfte mit nicht-gewerblichen Kunden erfolgen ausschließlich zu den nach- stehenden Bedingungen (AGB). Durch Auftragserteilung werden unsere AGB Vertragsbestandteil. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden können gegenüber einem Unternehmen als Endkunden nur schriftlich getroffen werden. Bei Vertragserklärungen, die außerhalb der Geschäftsräumlichkeiten von dem Vertragspartner bzw. außerhalb von Messen geschlossen wurden, steht dem Kunden ein einwöchiges Rücktrittsrecht iSd § 3 KSchG zu. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher aber insbesondere dann nicht zu, wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Vertragspartner oder dessen Beauftragten zwecks Schließung des Vertrages angebahnt hat. Für Kunden, die nicht Konsumenten iSd ö. KSchG sind, gelten diese AGB ́s des Vertragspartners in der die AGB der gültigen Fassung in unveränderter, ungekürzter Form. Zwingende Bestimmungen des ö. KSchG gehen diesen AGB vor, berühren den übrigen Inhalt aber nicht. 

§2 Überlassene Unterlagen: An allen im Zusammenhang mit der Auftragserteilung dem Kunden überlassenen Unterlagen, wie z.B. Kalkulationen, Zeichnungen etc., behalten wir uns das Eigentums und Urheberrecht vor. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Jede Verwendung, insbesondere jede Weitergabe, Vervielfältigung und Veröffentlichung bedarf unserer ausdrücklichen Zustimmung. Soweit wir das Angebot des Kunden nicht annehmen oder der Vertrag sonst nicht mehr weiterbesteht, sind uns diese Unterlagen unaufgefordert unverzüglich zurück- zusenden. Die Abgeltung des Planungs- und Beratungsaufwands bleibt in diesem Fall vorbehalten. 

§3 Preise und Zahlung: (1) Unsere Bruttoverkaufspreise verstehen sich, falls nicht anders ausgewiesen, in Euro inkl. Umsatzsteuer, Verpackungskosten und inkl. Lieferung, jedoch ohne Zoll und ohne sonstige Einfuhrabgaben. Spezielle Zustellwünsche bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und werden zusätzlich verrechnet (z.B. Stockwerkszuschlag). Montage oder Aufstellung wird von uns auf Wunsch gegen gesonderte Bezahlung erbracht. Zu erbringende Werkleistungen werden nach dem tatsächlichen Anfall und dem daraus entstandenen Aufwand in Rechnung gestellt. Der Fall der Selbstabholung führt zu keiner Preisreduktion. Verpackungen werden nicht zurückgenommen. Grundsätzlich gilt jener Kaufpreis, der sich aus unseren aktuell gültigen Verkaufs- prospekten, Preislisten oder sonstigen Dokumentationen im Zeitpunkt der Auftragsannahme ergibt. Wir behalten uns das Recht vor, bei Verträgen mit einer vereinbarten Lieferzeit von mehr als drei Monaten die Kaufpreise aufgrund von Materialpreis- oder Steuererhöhungen nachträglich anzugleichen. Beträgt die Erhöhung mehr als 5% des vereinbarten Preises, so hat der Kunde hinsichtlich jener Waren, die von dieser Preiserhöhung betroffen sind, ein Rücktrittsrecht. Wir sind berechtigt, offenkundige Irrtümer wie etwa Schreib- und Rechenfehler jederzeit zu korrigieren. (2) Unsere Rechnungen sind, sofern nicht anderes festgelegt ist, binnen 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung (bar oder Banküberweisung) fällig. Ein Skontoabzug steht nur dann zu, wenn dieser schriftlich bei Vertragsschluss vereinbart wurde. Die Anzahlung ist generell nicht skontofähig. Im Falle des Zahlungsverzugs auch nur mit einer Teilzahlung entfällt der Skontoabzug jeden- falls auch zur Gänze. Reklamationen im Erledigungsstatus verlängern das Zahlungsziel nicht. Zahlungen werden ohne Rücksicht auf eine allfällige Widmung auf die jeweils älteste Schuld in der Reihenfolge Kosten, Zinsen, Hauptsache angerechnet. (3) Bei nicht fristgerechter Zahlung fallen Verzugszinsen in Höhe der jeweils üblichen Bankrate für Kontokorrentkredite an, jedoch mindestens 8 % p. a., bei Konsumenten iSd ö. KSchG 4 %. Ebenso werden (selbst bei unverschuldetem Zahlungsverzug) die Kosten für Mahnung und/oder Inkasso in Rechnung gestellt, soweit zur zweck- entsprechenden Rechtsverfolgung notwendig und im Verhältnis zur Forderung angemessen (Obergrenze: Höchstsätze Inkassobüros laut Verordnung des BMWA). Darüber hinaus ist jeder weitere aus der Nichtzahlung resultierende Schaden (z.B. Zinsen Bankkredit, Lagerkosten), unabhängig vom Verschulden am Zahlungsverzug zu ersetzen. (4) Eine Stornierung des Auftrags nach Übergabe an die Produktion ist nicht möglich. Bis zur Übergabe ist eine Stornierung nur schriftlich und mit Zustimmung von dem Vertragspartner möglich. Bei einer Stornierung fällt eine Stornogebühr in Höhe von 20% des Auftragswertes an. 

§4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte: Dem Kunden ist grundsätzlich untersagt, eine Aufrechnung gegen unsere Forderungen vorzunehmen oder allenfalls gegen uns zustehende Forderungen an Dritte abzutreten (Aufrechnungs- und Abtretungsverbot). Dem Kunden steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Kunde nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht. 

§5 Lieferzeit: (1) Der Kunde genehmigt die Auslieferung der Ware durch firmeneigene Fahrzeuge, durch von uns beauftragte Frachtführer sowie Post oder Bahn. Zugesagte Lieferfristen und -termine werden nach Möglichkeit eingehalten, sind jedoch unverbindlich und setzen eine ordnungsgemäße Bestellung, sowie Klärung aller technischen, finanziellen und kaufmännischen Belange, sowie das Einlangen einer Anzahlung in vereinbarter Höhe auf einem unserer Geschäftskonten voraus. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt somit ebenfalls die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden voraus. Wir sind berechtigt, Teil- oder Vorlieferungen durchzuführen und zu berechnen. Bei Abänderung des Auftrages bleibt eine Verlängerung der ursprünglichen Lieferzeit vorbehalten. (2) Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, für den uns hierdurch entstanden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen Ersatz zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug gerät. (3) Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte wegen eines Lieferverzuges bleiben unberührt. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. (4) Der Vertragspartner liefert die bestellte Ware erst nach erfolgter Zahlung des vollständigen Kaufpreises an den Kunden aus. (5) Wurde Selbstabholung vereinbart, so ist die Ware nach Fertigstellung zu bezahlen. Nach der geleisteten Zahlung wird mit dem Kunden ein Abholtermin vereinbart. (6) Holt der Kunde die Ware bei vereinbarter Selbstabholung nicht termingerecht ab, so fallen ab dem 8. Tag nach dem vereinbarten Abholungstermin Lagergebühren in Höhe von € 5,- pro Tag an. Ab dem 30. Tag nach dem vereinbarten Abholungstermin ist der Vertragspartner berechtigt, die Ware auf Kosten des Kunden an einem geeigneten Ort zu lagern. 

§6 Eigentumsvorbehalt: (1) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur vollständigen Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Liefervertrag vor. (2) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Hierbei entstehende Kosten gehen zu Lasten des Kunden. Wir sind berechtigt, die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen, die Vorbehaltsware beim Kunden in Besitz zu nehmen und durch Freihandverkauf zu verwerten. (3) Sofern die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes unserer Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Kunde uns anteilsmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns verwahrt. 

§7 Gewährleistung und Mängelrüge: (1) Wir leisten für die von uns gelieferten Produkte lediglich Gewähr dafür, dass sie die im Verkehr für diese Produkte üblicherweise vorausgesetzten Eigenschaften aufweisen, sowie den Ö-Normen/EN-Normen für darüber hinausgehende besondere Eigenschaften nur soweit im Einzelfall schriftlich zugesagt. Sollten Zulieferteile von Ö/EN-Normen abweichen, werden die jeweiligen Hersteller-Normen zugrunde gelegt. Wurden die Waren aufgrund von Angaben des Kunden (Zeichnungen, Modelle, sonstige Spezifikationen...) angefertigt, beschränkt sich unsere Haftung lediglich auf die angabengemäße Ausführung. Unerhebliche Abweichungen von den, der Bestellung zugrunde liegenden Abbildungen oder Beschreibungen in Katalogen, Werbung, Mustern oder Schaustücken stellen keinen Mangel dar. Vielmehr gelten produktionsbedingte geringfügige Abweichungen in Abmessung, Ausstattung und Material ebenso wie Farb- oder Maserungsabweichungen bei Holz oder Stoff durch den Kunden als vorweg genehmigt. (2) Offensichtliche Mängel sind vom Kunden unverzüglich, längstens aber innerhalb von 7 Tagen ab Lieferung des Vertragsgegenstandes schriftlich bei dem Vertragspartner zu rügen. Werden Mängel erst später erkennbar, so sind diese ebenfalls unverzüglich zu rügen, andernfalls die Ware auch im Hinblick auf diese Mängel als genehmigt gilt. (3) Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder zeigen sich innerhalb der Gewährleistungsfrist Fehler, so kann der Kunde bei möglicher Verbesserung oder möglichem Austausch (=Nacherfüllung) der Sache innerhalb angemessener Frist- nur diese Gewährleistungsbehelfe geltend machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, den Mangel selbst oder durch Dritte beheben zu lassen. Der Kunde ist zunächst verpflichtet, uns oder von uns beauftragten Dritten Gelegenheit zur Verbesserung oder zum Austausch zu geben. Nachbesserungen sind uns auch an Ort und Stelle gestattet. Wir sind jedoch berechtigt, die vom Kunden gewählte Art der Nacherfüllung zu verweigern, wenn sie nur mit unverhältnis- mäßigen Kosten möglich ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Während der Nacherfüllung sind die Herabsetzung des Kaufpreises oder der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ausgeschlossen. Eine Nachbesserung gilt mit dem erfolglosen Versuch als fehlgeschlagen, wenn sich nicht insbesondere aus der Art der Sache oder des Mangels oder den sonstigen Umständen etwas anderes ergibt. Die Entscheidung über eine allfällige Wandlung oder Preisminderung bleibt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen vorbehalten. Dieser Vorrang von Verbesserung/Austausch/Nachtrag gegenüber Preisminderung/Wandlung kommt auch bei der Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen in Folge eines Mangels zur Anwendung. (4) In der Zusage der Verbesserung von behaupteten Mängeln liegt ebenso wie in der Erörterung einer vorgebrachten Mangelhaftigkeit kein Anerkenntnis einer allfälligen Pflicht zur Mängelbehebung. Eine Rücksendung der Ware ist ebenso wie die Verrechnung von Lagerkosten durch den Kunden unzulässig. Der Kunde ist verpflichtet, alle Anwendungshinweise zu beachten und bei Zweifelsfragen unsere Stellungnahme einzuholen. Für Mängel oder Schäden, die auf Nichtbeachtung dieser Hinweise oder Nichteinholung einer Stellungnahme zurückzuführen sind, haften wir in keinem Fall. Be- oder Verarbeitung der Ware führt zum Ausschluss sämtlicher Ansprüche, ebenso unsachgemäße Montage durch den Kunden oder durch von ihm beauftragte Dritte. (5) Wir haften unbeschadet vorstehender Regelungen und der nachfolgenden Haftungsbeschränkungen uneingeschränkt für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung unserer bevollmächtigen Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungs- gesetz umfasst werden, sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen unserer bevollmächtigten Vertreter oder unserer Erfüllungsgehilfen beruhen. (6) Wir haften nur für Schäden, die in typischer Weise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind. Bei einfachen fahrlässigen Verletzungen nicht vertragswesentlicher Nebenpflichten haften wir im Übrigen nicht. Die oben genannten Haftungsbeschränkungen gelten auch, soweit die Haftung für die bevollmächtigte Vertreter, leitenden Angestellten und sonstigen Erfüllungsgehilfen betroffen ist. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen. (7) Die Gewährleistungsfrist beträgt 2 Jahre, gerechnet ab Gefahrenüber- gang. Wird die An-/Abnahme der Ware durch den Kunden verzögert, verkürzt sich die Gewährleistungsfrist entsprechend. Diese Frist gilt auch für Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden, soweit nicht gesetzlich anderes zwingend normiert ist. 

§8 Sonstiges: (1) Der Kunde erklärt sich einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten und alle sich aus der Bestellung ergebenden Informationen in unsere Kundenkartei aufgenommen und zu Zwecken der Kundenbetreuung EDV-unterstützt verarbeitet werden können. Die Verwendung erfolgt entsprechend den Richtlinien zum Datenschutz, wobei die Daten externen Personen nicht zur Verfügung gestellt werden. Der Kunde stimmt zu, dass er über unsere Produkte, Neuheiten und Preisinformationen informiert werden will. Ein Widerruf dieser Zustimmung ist jederzeit möglich. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, oder eine Lücke enthalten, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. (3) Die Geschäftsbeziehung zwischen uns und unserem Vertragspartner unterliegt österreichischem Recht. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (UN-Kaufrecht) und die Kollisionsnormen kommen auf das jeweilige Vertragsverhältnis nicht zur Anwendung. Erfüllungsort ist Traun. Sofern die Bestimmungen des ö. KSchG nicht zwingend Anderes festlegen, ist Gerichtsstand am Sitz des Vertragspartners.